Das Wichtigste zuerst!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihren Unfallversicherungsträger. Zögern Sie nicht uns bei allen Fragen und Unklarheiten zu kontaktieren.
Letztendlich liegt aber die Verantwortung zur Beibringung anrechnungsfähiger Unterlagen bei Ihnen. Diese müssen spätestens zum Kursbeginn bei uns vorliegen. Ist das nicht der Fall, erlauben wir uns, Ihnen als Buchenden den Kurs gemäß unserer Preisliste in Rechnung zu stellen.
BGW BG f. Gesundheitdienst und Wohlfahrtspflege
Bei der BGW kommt es leider immer wieder zu Abrechnungsproblemen. Nicht alle Kurstypen werden für alle Berufsgruppen bezahlt. Wichtig für Sie: Bitte stellen Sie vor Kursbeginn sicher, dass Ihnen ein von der BGW genehmigtes Anmeldeformular für den gebuchten Kurstyp (Ausbildung / Fortbildung) vorliegt. Dieses müssen Sie Online bei der BGW (www.bgw-online.de) beantragen.
BGN BG f. Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Vor Kursbeginn muss ein genehmigtes Anmeldeformular bei der BGN beantragt werden. Da die Dokumente mit der Post versandt werden, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Bitte stellen Sie vor Kursbeginn sicher, dass Ihnen ein von der BGN genehmigtes Anmeldeformular vorliegt.
UK NRW Unfallkasse NRW
Die UK NRW verwendet nicht das BG übliche Anmeldeformular, sondern gibt eigene Gutscheine heraus. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen vor Kursbeginn Gutscheine in ausreichender Menge vorliegen. Im Bezug auf die genehmigten Kontingente ergeben sich häufig Schwierigkeiten. (Tipp: verhandeln Sie emphatisch! Schließlich geht es um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Da die Dokumente mit der Post versandt werden, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein.
Berufsgenossenschaften im Allgemeinen
Bei allen anderen Berufsgenossenschaften (insbesondere BG ETEM, VBG, BGHM) funktioniert die Abrechnung problemlos. Bitte geben Sie Ihren Mitarbeitern zum Kurs das übliche BG Anmeldeformular mit. Wirklich benötigen wir die Angabe Ihrer BG inclusive Mitgliedsnummer und ihr Firmenstempel, alles andere kann während des Kurses eingetragen werden. Sie beschleunigen die Erstellung der Bescheinigungen, wenn Sie zusätzlich Name, Vorname und Geburtsdatum Ihrer Mitarbeiter am PC eintragen; handschriftliche Eintragungen führen häufig zu Übertragungsfehlern.
Download: BG Formular
Hach ja, die Jugend …
Volljährige Teilnehmer sind über alle Unfallversicherungsträger abrechenbar. Allerdings ist das abrechenbare Mindestalter nicht bei allen Berufsgenossenschaften gleich geregelt. Nehmen Sie im Zweifel rechtzeitig mit Ihrem Unfallversicherungsträger Kontakt auf.