Allgemeine Geschäftsbedingungen Sanitätsschule Sauerland

AGB Marcus Kühnel UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.01.2023

1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der Marcus Kühnel UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Anbieter genannt). Diese AGB gelten sowohl gegen­über Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorge­nom­men.

(2) Die Referenten des Anbieters sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Teilnehmern zu treffen.

2 Anmeldung

Der Vertrag kommt aufgrund der Anmeldung des Teilnehmers (Angebot) und nachfolgender Bestätigung des Anbieters (Annahme) zustande, beides bedarf der Textform. Diese Anmeldung ist ver­bindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs be­rück­sich­tigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teil­nehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sein.

3 Kosten

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Seminar-/ Lehr­gangs­preise. Die Lehrgangskosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den ein­zelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können.

4 Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn des Kurses zu bezahlen. Für Firmenkunden können abweichende Zahlungsbedingungen ver­ein­bart werden. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Teilnehmer kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teil­nehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird. Für jede Mahnung nach Verzugs­eintritt können 4,50 Euro Auslagenersatz verlangt werden. Sofern kein frist­ge­rech­ter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teil­neh­mer­platz ander­weitig vergeben werden. Ist eine Abrechnung der Kosten mit einem Dritten (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Berufs­genossen­schaften, Un­fall­versicherungsträger) vereinbart, haftet der Teil­nehmer (bzw. der Auftraggeber) sofern die Abrechnung über den Dritten scheitert.

5 Besondere Regelungen bei Abrechnung der Kursgebühr über Unfallversicherungsträger

Wünscht eine Firma für ihre Teilnehmer die Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger, so sind die notwendigen Ab­rech­nungs­unterlagen des Unfallversicherungsträgers spätesten am Veran­stal­tung­stag vollständig ausgefüllt vorzulegen. Sollte eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger aus solchen Gründen nicht mög­lich sein, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so wird das Kurs­entgelt für die nicht abrechenbaren Teilnehmer der buchenden Firma in Rechnung gestellt.

6 Rücktritt und Kündigung

(1) Einzelteilnehmer: Bei Erste-Hilfe-Kursen (betrieblich, LSM und privat) kann der Einzelteilnehmer bis 7 Werktage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Abmeldung 6 bis 3 Werktage vor Kursbeginn, so behalten wir uns eine Ent­schä­di­gung von 80% des Kursentgelts vor. Erfolgt die Abmeldung 2 oder weniger Werktage vor Kursbeginn, wird das gesamte Kursentgelt in Rechnung gestellt.

(2) Wird vom Anmeldenden ein ganzer Kurs gebucht (z.B. im Betrieb des Anmeldenden), besteht für den Anmeldenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 10 Wochen vor Kursbeginn. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn wird eine Entschädigung von 50%, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn eine Entschädigung von 70% des Tagessatzes berechnet, bei späterem Rücktritt fällt pauschal eine Entschädigung von 90% des Tagessatzes je Veran­stal­tungstag an.

(3) Für alle übrigen Leistungen des Anbieters gelten im Fall des Rücktritts eines Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer folgende pauschale Entschädigungen als vereinbart: Rücktritt (a) vom 24. bis 13. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Kursentgelts, (b) vom 12. bis 7. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 80% des nichtrabattierten Kursentgelts und (c) vom 6. Werktag vor Veranstaltungsbeginn bis zur Ver­an­stal­tung 100% des nichtrabattierten Kursentgelts.

(4) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 muss die Abmeldung in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang bei Anbieter. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig – gemäß den ge­nann­ten Regelungen – zurückerstattet.

7 Rücktritt des Veranstalters

Der Anbieter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen (z.B. Nichterreichen einer Teilnehmerzahl von 8, Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt). Bereits vom Teilnehmer oder von einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurück­erstattet. Weitergehende Ansprüche an den Anbieter bestehen nicht.

8 Änderungen der Veranstaltung

Geringfügige Änderungen der angebotenen Veranstaltung, die nicht deren zugesagten Inhalt betreffen, z.B. ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf, berechtigen die Teil­neh­mer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Der Anbieter ist außerdem befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmer zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Drittunternehmer zustande.

9 Volljährigkeit / Einverständnis des Erziehungsberechtigten

Der Teilnehmer versichert, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungs­berechtigten vorliegt. Die Einverständniserklärung der Erziehungs­be­rech­tigten muss auf Wunsch vorgelegt werden.

10 Kursgestaltung / Weisungsbefugnis des Referenten

Die Veranstaltungen des Anbieters zeichnen sich durch ein besonderes, sehr handlungsorientiertes pädagogisches Konzept aus. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer dieses Konzept an und erklärt sich bereit, durch aktive Mitarbeit dieses Kurs­konzept zu unterstützten. Den Aufforderungen des Referenten zur Mitarbeit, sowie seinen Verhaltens- und Sicherheitshinweisen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen. Eine Bescheinigungsverpflichtung des Anbieters besteht in diesem Fall nicht. Eine Rückerstattung des Teilnehmerentgelts ist ausgeschlossen.

11 Besondere Regelungen für Buchung ganzer Kurse (Außer-Haus-Kurse)

(1) Mindestteilnehmerzahl: Für Außer-Haus-Kurse gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern. Auf Kunden­wunsch kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Teilnehmergebühren für die fehlenden Teilnehmer aufzuzahlen.

(2) Kursmaterial / Kursräumlichkeiten: Das Kurs­material wird vom Veranstalter mitgebracht. Wird der Kursraum vom Kunden gestellt, sorgt dieser für ausreichend Stühle, eine Projektionsfläche und einen Tageslichtprojektor oder Beamer.

(3) Kurse in Betrieblicher Erster-Hilfe: Handelt es sich bei dem Kurs um eine Ausbildung oder Fortbildung in betrieblicher Erster Hilfe, so sind die räumlichen Anforderungen der Berufs­genossen­schaften/Unfallversicherungsträger (siehe BGG 948 Abs. 2.3.) zwin­gend vom Kunden zu gewährleisten.

(4) Missachtung der Voraussetzungen des Abs. 3 führt im Zweifel zur Nichtanerkennung des Kurses durch die Berufs­genossen­schaft. Der Anbieter behält sich vor, in diesen Fällen vom Kunden eine Entschädigung analog §5 Satz 2 zu erheben.

12 Haftung

Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Be­schä­di­gung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

13 Datenspeicherung

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit ein­ver­stan­den, dass seine persönlichen Daten für die Ver­an­stal­tungs- und Prüfungsabwicklung, zu Dokumentations- und Abrechnungs­zwecken sowie für spätere Teil­neh­mer­infor­mationen gespeichert werden. Eine Weitergabe der durch den Anbieter gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht.

14 Preis- und Leistungsübersicht

Es gilt die angehängte Preis-/Leistungsübersicht vom 01.01.2023 (siehe pdf-Download unten)

15 Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lüdenscheid.

 

AGB und Preise als Download pdf